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Nutzungsbedingungen

Garantie-, Reklamations- und Servicebedingungen

1. Business-to-Business-Transaktionen

Maxigastro liefert Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an Geschäftskunden (B2B).

Folglich finden die für den Verbraucherkauf geltenden Bestimmungen keine Anwendung. Für den Geschäftsverkehr gelten der Grundsatz der Vertragsfreiheit zwischen Unternehmern und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Gewährleistung und Ansprüche

Sofern nicht anders angegeben, Maxigastro gewährt eine begrenzte Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum.

Die Garantie deckt Herstellungsfehler und Materialfehler ab, die bei normaler und bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts auftreten.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Normaler Verschleiß;
  • Verbrauchsteile;
  • Schäden, die durch Missbrauch, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Betrieb verursacht wurden;
  • Versäumnis, routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen;
  • Unsachgemäße Reinigung oder Entkalkung;
  • Unbefugte Reparaturen oder Änderungen;
  • Transportschäden, die nach der Lieferung auftreten;
  • Äußere Ursachen darüber hinaus MaxigastroKontrolle.

Jeder Mangel muss innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung gerügt werden.

Maxigastro behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen:

  • Reparieren Sie das Produkt;
  • Ersatzteile liefern;
  • Ersetzen Sie das Produkt.
  • Bieten Sie eine andere wirtschaftlich sinnvolle Abhilfe an.

Der Austausch des gesamten Produkts erfolgt nur dann, wenn eine Reparatur oder der Austausch von Teilen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

3. Installationsanforderungen

Gegebenenfalls müssen die Produkte von einem qualifizierten und autorisierten Techniker gemäß den örtlichen Vorschriften und Herstelleranweisungen installiert werden.

Maxigastro kann im Rahmen eines Garantieanspruchs einen Installationsnachweis verlangen.

Die Nichteinhaltung der Installationsanforderungen kann zum Erlöschen der Garantie führen.

4. Arbeitskosten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, umfasst die Gewährleistung nur Ersatzteile.

Arbeitskosten, Reisekosten, Diagnosekosten, Transportkosten, Übernachtungskosten und andere servicebezogene Kosten fallen nicht unter die Garantie und werden gemäß den geltenden Servicesätzen separat berechnet.

5. Ausschlüsse

Die folgenden Artikel fallen nicht unter die Garantie:

  • Dichtungen und Dichtungen;
  • Deckel und Abdeckungen;
  • Messer und Schneidklingen;
  • Verschleißteile;
  • Verbrauchsmaterial;
  • Glaskomponenten;
  • Glühbirnen und ähnliche Bauteile unterliegen einem normalen Verschleiß.

Bestimmte Hersteller bieten möglicherweise unterschiedliche Garantiefristen an.

Für Produkte, die unter der Marke Maxima hergestellt werden, gilt eine Teilegarantie von sechs (6) Monaten, sofern nicht anders angegeben.

6. Drittanbieter und Großhandelskunden

Bei Produkten, die an Distributoren, Wiederverkäufer, Händler, Installateure oder andere Zwischenhändler verkauft werden, wird der gesamte First-Line-Support, Service, Diagnose und Kundenkommunikation vom Wiederverkäufer übernommen.

MaxigastroDie Verantwortung von 's gegenüber solchen Kunden beschränkt sich auf die Lieferung von Garantieteilen gemäß diesen Bedingungen.

7. Ersatzausrüstung

Maxigastro stellt während der Reparaturzeit keine vorübergehenden Ersatzgeräte, Leihgeräte oder Ersatzgeräte zur Verfügung.

Bedingungen der Servicevereinbarung

8. Servicevertragsumfang

Ein Servicevertrag deckt Mängel ab, die während des normalen Betriebs der abgedeckten Ausrüstung auftreten.

Serviceanfragen müssen über eingereicht werden Maxigastro's Service-Portal oder per E-Mail.

Die Reaktionszeiten können je nach Arbeitsbelastung, geografischem Standort, Verfügbarkeit von Ersatzteilen und technischen Anforderungen variieren.

Maxigastro kann keinen Service am selben Tag garantieren.

9. Externe Servicetechniker

Wenn ein dringender Service erforderlich ist, Maxigastro kann den Einsatz externer Dienstleister anbieten.

Der Einsatz externer Techniker ist optional und unterliegt der Zustimmung des Kunden.

Eventuell anfallende Kosten für externe Dienstleister werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

10. Inklusivleistungen

Sofern in der Servicevereinbarung nicht anders angegeben, umfasst der Versicherungsschutz:

  • Bis zu zwölf (12) Arbeitsstunden pro Vertragsjahr;
  • Während der Servicezeit benötigte Ersatzteile.

Über die enthaltene Jahresvergütung hinaus geleistete Arbeit wird gemäß den geltenden Servicesätzen in Rechnung gestellt.

Wird bei der Diagnose oder Inspektion kein Mangel festgestellt, kann der Servicebesuch kostenpflichtig sein.

11. Wartungspflichten des Kunden

Der Kunde bleibt für alle routinemäßigen Wartungsarbeiten verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Reinigung;
  • Entkalkung;
  • Filterwechsel;
  • Wartung der Wasseraufbereitung;
  • Tägliche Betriebskontrollen.

Das Versäumnis, routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen, kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz für daraus resultierende Mängel ungültig wird.

12. Wasseraufbereitung und Entkalkung

Für Geschirrspüler, Gläserspüler, Dampfgeräte und ähnliche Produkte, Maxigastro empfiehlt dringend geeignete Wasseraufbereitungsgeräte.

Schäden, die durch Kalkablagerungen, Probleme mit der Wasserqualität, unzureichende Wartung oder den unterlassenen Austausch von Wasseraufbereitungsmedien entstehen, sind nicht durch Garantie- oder Servicevereinbarungen abgedeckt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Wasserverbrauch zu überwachen und Wasseraufbereitungskartuschen, Flaschen, Filter oder Medien innerhalb der vom Hersteller empfohlenen Intervalle auszutauschen.

13. Befristete Serviceverträge

Wenn ein Servicevertrag für eine feste Laufzeit von bis zu drei (3) Jahren abgeschlossen wurde, kann der Vertrag vom Kunden nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, es sei denn, das geltende Recht schreibt etwas anderes vor oder es wurde ausdrücklich schriftlich mit ihm vereinbart Maxigastro.

14. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, Maxigastro haftet nicht für:

  • entgangener Gewinn;
  • Umsatzeinbußen;
  • Produktionsausfall;
  • Verlust von Geschäftsmöglichkeiten;
  • Verlust des Firmenwerts;
  • Indirekte oder Folgeschäden.

MaxigastroDie Gesamthaftung von 's übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis des Produkts, das den Anspruch begründet.

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